Wein-Etikett

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Die Visitenkarte des Weines

Etiketten unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen und verraten weit mehr als nur den Namen des Winzers. Amtlich akkurat gibt es Vorschriften für die zu machenden Angaben bis hin zur exakten Schriftgröße.

Zunächst muss die Qualitätsstufe (Tafelwein, Landwein, Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) oder Qualitätswein mit Prädikat aufgeführt sein. Desweiteren müssen Abfüller oder Erzeuger und Ort der Abfüllung angebeben werden. Das Nennvolumen der Flasche sowie der Alkoholgehalt sind Pflichtangaben. Qualitätsweine tragen zusätzlich die Amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.).


etikettPflicht- und wahlfreie Angaben:
1. Jahrgang

2. Rebsorte

3. Geschmacksrichtung

4. Qualitätsstufe

5.Amtliche Prüfnummer
6. Erzeuger oder Abfüller




7. Angabe der Lage

8. Anbaugebiet
9. Mengenangabe
10. Alkoholgehalt